Syndicom will Arbeitnehmer vor der Digitalisierung schützen
Syndicom hat einen Massnahmenkatalog für die Interessen der Arbeitnehmer in der Digitalisierung präsentiert. Die Gewerkschaft will Regeln für Weiterbildung, mobiles Arbeiten und die Plattformarbeit.
Die Gewerkschaft Syndicom fordert, dass bei der Digitalisierung der Schweiz mehr auf die Interessen der Arbeiternehmer geachtet wird. Mit der technologischen Entwicklung kämen umfassende Umwälzungen der Arbeitswelt und des Arbeitsmarktes auf die Gesellschaft zu, schreibt Syndicom in einer Mitteilung. Umso wichtiger sei es, eine Diskussion über die Auswirkungen der Digitalisierung zu führen und sie mitzugestalten.
Drei Forderungen für die Zähmung der Digitalisierung
Konkret fordert Syndicom drei Massnahmenpakete, um die Chancen des digitalen Wandels "für die Wirtschaft und die Arbeitnehmenden zu nutzen." Ein Recht auf Weiterbildung soll die Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten für Kurse und Ausbildungen ihrer Mitarbeiter garantieren. Wo eine Sozialpartnerschaft existiere, könne dieses Recht in die Gesamtarbeitsverträge geschrieben werden, schreibt Syndicom. Wo es keine Sozialpartnerschaft gäbe, müsste es auf der gesetzlichen Ebene geregelt werden.
Der räumlichen und zeitlichen Entgrenzung der Arbeit durch die Digitalisierung soll ein Recht auf Abschalten entgegenwirken. Es braucht nach Ansicht der Gewerkschaft klare Regeln, "damit das Wollen nicht zum Müssen wird." Dies sei auch im Sinne der Arbeitgeber, denn der Stress durch die ständige Verfügbarkeit greife die Gesundheit der Mitarbeiter an.
Drittens fordert Syndicom eine Zertifizierung von Plattformen wie Uber oder Airbnb. Diese soll sicherstellen, dass die Betreiber und Auftraggeber solcher Plattformen ihre soziale Verantwortung wahrnehmen und an die Sozialversicherungspflicht halten.
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