Neuer GAV

Swisscom will Mitarbeiter digital fit machen

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Die Angestellten von Swisscom bekommen einen neuen GAV. Er enthält einen Anspruch auf fünf Tage Weiterbildung pro Jahr, Richtlinien für mobiles Arbeiten und ein Recht auf Nichterreichbarkeit. Die Mitarbeiter sollen so für die Digitalisierung gewappnet werden.

(Source: Rawpixel.com / Fotolia.com)
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Swisscom hat sich mit den Sozialpartnern Syndicom und Transfair auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Der Telko will damit den Veränderungen durch die Digitalisierung in der Arbeitswelt Rechnung tragen, wie es in einer Mitteilung heisst. In einem rasch wandelnden Umfeld soll die Arbeitsmarktfähigkeit der Angestellten erhalten und gestärkt werden.

Weiterbildung, Freizeit und Datenschutz

Nach Angaben von Swisscom haben alle Angestellten neu Anspruch auf fünf Weiterbildungstage pro Jahr. Ausserdem seien die Richtlinen zum Umgang mit mobilen Arbeitsformen sowie die Erwartungen zur Erreichbarkeit ausserhalb der Arbeitszeiten überarbeitet worden.

Der GAV enthalte nun ein "Recht auf Nichterreichbarkeit während der Freizeit". Beim Datenschutz hätten sich die Verhandlungspartner auf "Smart Data Grundsätze" geeinigt, die den Schutz der Privatsphäre am Arbeitsplatz und den Umgang mit ihren Daten regeln sollen, wie es weiter heisst. Der neue GAV trete am 1. Juli 2018 in Kraft und gelte für drei Jahre. Es bestehe die Möglichkeit zur Verlängerung um ein Jahr.

Transfair und Syndicom sind mit dem neuen Vertrag zufrieden. "Mit dem neuen GAV der Swisscom profitieren die Mitarbeitenden ab 1. Juli 2018 von fortschrittlichen Arbeitsbedingungen, die im Einklang mit den technologischen Entwicklungen und den Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt stehen", schreibt Transfair in einer Mitteilung.

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DPF8_75592

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