Bundesrat stellt Weichen für seine Datenpolitik
Mehr öffentlich zugängliche Daten: Dafür steht die Schweizer Datenpolitik, deren Eckwerte der Bundesrat vorgelegt hat. Die Post, Swisscom und SBB müssen Gas geben, als nächstes soll die Forschung zum Zug kommen. Auch für's hiesige Datenrecht legte der Bundesrat seine Pläne vor.

Der Bundesrat hat erste Eckwerte seiner Datenpolitik vorgelegt. In deren Rahmen soll Open Government Data einen Schwerpunkt bilden, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mitteilt.
Nachdem die Bundesverwaltung und bundesnahe Unternehmen bereits Fortschritte beim freien Zugang ihrer Datensammlungen erzielt hätten, dürfte nun die Wissenschaft an die Reihe kommen: Der Bundesrat will prüfen, welche Grundlagen es braucht, um Daten in der Forschung einfacher öffentlich zugänglich zu machen. Das Wirtschaftsdepartement solle die nötigen Massnahmen in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen ausarbeiten.
Bundes-Unternehmen in der Pflicht
Die Schweizerische Post, die SBB und Swisscom sollen dem Bakom jährlich über ihre Open-Data-Aktivitäten Bericht erstatten, allfälligen Handlungsbedarf anzeigen und die entsprechenden Daten auch auf opendata.swiss publizieren. Auf der Plattform für Open Government Data des Bundes steuerten von diesen drei staatsnahen Unternehmen bislang erst die SBB Datensätze bei.
Das Bakom soll laut Mitteilung die Weiterentwicklung der Datenpolitik bis Ende dieses Jahres in die aktuelle Strategie des Bundesrats "Digitale Schweiz" integrieren und eine koordinierte Umsetzung sicherstellen.
Eigentum auf Daten ist keine Lösung
Ferner habe der Bundesrat beschlossen, dass die Einführung eines allgemeinen Dateneigentums im schweizerischen Recht nicht zielführend sei. Hingegen solle ein Recht auf Übertragung von Personendaten geprüft werden.
Zur Debatte stehe auch, ob punktuell Regelungsbedarf bei der erbrechtlichen Behandlung von Daten, bei der Herausgabe von Daten beim Konkurs eines Cloud-Providers und bei der rechtlichen Einordnung von Kryptowährungen besteht, heisst es in der Mitteilung des Bakom. Der Bundesrat beauftragte das Bundesamt für Justiz damit, diese Fragen zu klären. Vorschläge für eine rechtliche Ausgestaltung erwartet die Landesregierung bis spätestens Mitte 2020.

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