Unabhängige Überprüfung

Bund nimmt das neue E-Voting-System unter die Lupe

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von Kevin Fischer und ml

Der Bund überprüft das neue E-Voting-System der Post. Eine Expertenrunde legt ihre Prüfberichte voraussichtlich Anfang 2022 vor.

(Source: bilderbox / Fotolia.com)
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Der Bund prüft das neue E-Voting-System der Schweizerischen Post. Wie er mitteilt, soll die unabhängige Überprüfung von System und Betrieb mehrere Monate dauern. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für den Entscheid dienen, ob die Kantone die Versuche mit dem neuen E-Voting-System wieder aufnehmen können.

Weil die Überprüfung im direkten Auftrag des Bundes erfolge, übernehme der Bund beim zweiten E-Voting-Anlauf mehr Verantwortung. Die Prüfung umfasst demnach "sämtliche Prozesse, von der Entwicklung des Systems über dessen Betrieb bis hin zur Erstellung von Stimmrechtsausweisen und der Ermittlung von Resultaten bei einzelnen Urnengängen". Also seien auch Kantone und ihre Dienstleister auf dem Prüfstand.

Expertenrunde prüft - Bund und Kantone entscheiden

Für die Überprüfung setzt die Bundeskanzlei gemäss Mitteilung auf folgende Expertinnen und Experten:

  • Rolf Haenni, Reto Koenig, Philipp Locher, Eric Dubuis (Berner Fachhochschule)

  • Vanessa Teague (Thinking Cybersecurity)

  • Olivier Pereira (Université Catholique Louvain)

  • Thomas Edmund Haines (Australian National University)

  • Aleksander Essex (Western University Canada)

  • SCRT S.A.

  • Bryan Ford (EPF Lausanne)

  • Adrian Perrig (ETH Zürich)

Die Prüfberichte der Expertinnen und Experten werden nach der Überprüfung publiziert. Das sei voraussichtlich Anfang nächstes Jahr der Fall. Die Entscheidung, ob ein System eingesetzt wird oder nicht, obliegt gemäss Mitteilung nicht der Expertenrunde. Die Beurteilung der Risiken und die Verantwortung für einen allfälligen Einsatz bleibe Sache des Bundes und der Kantone.

Der Bundesrat entscheidet laut Mitteilung auf Gesuch eines Kantons über eine Grundbewilligung. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen seien überarbeitet worden und befänden sich derzeit in der Vernehmlassung.

Bug Bounty ist bei E-Voting Pflicht

Ausser der unabhängigen Überprüfung durch den Bund sehen die Rechtsgrundlagen für E-Voting-Systeme "eine Reihe weiterer Überprüfungen" vor. So müssen die Kantone etwa im ständigen Austausch mit der Wissenschaft bleiben und dafür sorgen, dass der Systemanbieter ein öffentliches Bug-Bounty-Programm betreibt.

Die Post als Systemanbieterin hat das Bug-Bounty-Programm für ihr E-Voting in der zweiten Jahreshälfte 2021 vorgesehen, wie Sie hier nachlesen können. Auch der Bund hat unlängst unabhängig vom E-Voting ein solches Programm durchgeführt - und ist zu einem positiven Fazit gelangt, wie Sie hier nachlesen können.

Dass E-Voting ein vieldiskutiertes Thema ist, hat bereits der erste Anlauf gezeigt. Um sich zum Thema einfacher als Interessensgemeinschaft zu organisieren und eine gemeinsame Stellungnahme dazu zu vermitteln, wurde auf Github die Plattform EVA ins Leben gerufen. Erfahren Sie hier mehr dazu.

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