Bis Mitte 2022

Bundesrat schafft rechtliche Grundlagen für E-Voting

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von Pascal Wojnarski und lha

Der Bundesrat will Rechtsgrundlagen zum E-Voting schaffen. Die betroffenen Gesetze sollen bis Mitte 2022 finalisiert sein. Kantonen bleibt die Entscheidungsfreiheit ob sie E-Voting anbieten.

(Source: brushpiquetr / iStock.com)
(Source: brushpiquetr / iStock.com)

Der Bundesrat hat beschlossen, dass Rechtsgrundlagen für die elektronische Stimmabgabe getroffen werden sollen. Die im Vernehmlassungsverfahren entstandenen Ergebnisse würden zwei Verordnungen betreffen. Diese sollen bis Mitte 2022 finalisiert werden, erklärt der Bundesrat.

Die Kantone sollen wieder versuchen, E-Votings durchzuführen. Dieser Versuchsbetrieb soll zudem neue rechtliche Grundlagen beinhalten. Zwei Verordnungen müssten dafür revidiert werden. Zum einen die Verordnung über politische Rechte (VPR), zum anderen die Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS). Der Bund setzt laut eigenen Angaben den rechtlichen Rahmen für das E-Voting. Die Kantone hingegen haben die Aufgabe zu entscheiden, ob sie den Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe anbieten.

Der Bundesrat habe die Bundeskanzlei dazu beauftragt, die VPR zu finalisieren und Mitte 2022 zur Inkraftsetzung vorzulegen. Zeitgleich soll die Bundeskanzlei die Revision der VEleS fertigstellen. Beide Verordnungen sollen so gleichzeitig in Kraft treten.

Bund plant Beteiligung an Entwicklungskosten

Laut Mitteilung unterstützen die Kantone diese Vorlage mit grosser Mehrheit. Zudem würde es der Bundesrat befürworten, sich bei den Entwicklungskosten zu beteiligen. Er setze sich dafür ein, dass eine Beteiligung über die digitale Verwaltung Schweiz (DVS) erfolgen könne. Die DVS habe im Zuge dessen bereits einem Antrag zur Finanzierung der nötigen Mittel bis 2023 zugestimmt.

In der Vernehmlassung fordern einige Teilnehmende die Überprüfung und Anpassung der Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Systemanbietern. Ausserdem wurde gefordert, dass künftige E-Voting-Systeme und deren Komponenten unter einer Open-Source-Lizenz offenzulegen sind. Auch diskutiert wurde eine Beschränkung der zugelassenen E-Voting-Teilnehmenden aus der Bevölkerung. So sollen laut Vorschlag 30 Prozent der Stimmberechtigten eines Kantons und maximal 10 Prozent aller Stimmberechtigten schweizweit zum E-Voting zugelassen werden.

Dass der technische Aufwand für ein solches Verfahren nicht unterschätzt werden darf, zeigt der Kanton Freiburg. Dort wurde das für 2022 geplante E-Voting Projekt nun gestoppt. Was die genauen Gründe sind, können Sie hier nachlesen.

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