Wie sich die Digitalgesetze der EU auf die Schweiz auswirken
Im Rahmen eines regelmässigen Monitorings untersucht der Bund, wie aktuelle Digitalvorhaben der EU die Schweiz tangieren. Laut dem neuesten Bericht bestehen keine erheblichen Marktzugangshürden für die Schweiz im digitalen Bereich.
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Mit einer ganzen Reihe von Gesetzen reagiert die Europäische Union (EU) auf die Digitalisierung. Davon betreffen viele auch die Schweiz, wie einem unlängst publizierten Bericht der Interdepartementalen Koordinationsgruppe EU-Digitalpolitik (IK-EUDP) des Bundes zu entnehmen ist. Das Gremium führt regelmässige Monitorings zu den Auswirkungen der EU-Digitalstrategie auf die Schweiz durch. Der neueste Bericht basiert auf der Untersuchung von November 2022 bis Januar 2023.
DSA hat Auswirkungen, DMA dagegen kaum
Im Bericht befasst sich die IK-EUDP mit insgesamt 35 EU-Massnahmen. So heisst es etwa zum erst kürzlich in Kraft getretenen Digital Services Act (DSA), dass auch Schweizer Online-Dienstanbieter, die im EU-Binnenmarkt tätig sind, dessen Verpflichtungen grundsätzlich folgen müssen. "Die Auswirkungen dürften sich im Rahmen halten, können aber erst im Laufe der Umsetzung abschliessend abgeschätzt werden." Zum ebenfalls kürzlich in Kraft getretenen Digital Markets Act (DMA) hält das Gremium fest, das Risiko, dass das Gesetz Auswirkungen auf hiesige Unternehmen habe, sei gering. Dies, "da derzeit keine sehr grossen Plattformen oder Zugangskontroller ihren Sitz in der Schweiz haben".
Im Bericht kommen auch Gesetze zur Sprache, an denen die EU noch arbeitet, darunter etwa die Verordnung zur künstlichen Intelligenz (KI-Verordnung oder AI Act). Die Verordnung (im Bericht wird der Entwurf vom April 2021 genannt) sehe eine extraterritoriale Wirkung vor und könnte sich daher auch auf die Schweiz auswirken, schreiben die Autoren, halten aber auch fest: "Der Legislativprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen und insbesondere im Parlament sind noch viele Änderungsvorschläge hängig."
Und zum Vorschlag für "Rechtsvorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern" – auch bekannt als Chat-Kontrolle – hält das Gremium fest, der Verordnungsvorschlag stehe stark in der Kritik, "weil allenfalls eine Überwachung der interpersonellen Kommunikation zur Umsetzung nötig ist".
Kein Handlungsbedarf, aber...
Laut ihrem Fazit sei die Schweiz zwar "in vielen Bereichen (beispielsweise Plattform-Regulierung, Künstliche Intelligenz oder Datenpolitik) von den regulatorischen EU-Initiativen ebenfalls betroffen", wie es in der Mitteilung heisst. Generell könne man jedoch für die Schweiz keinen unmittelbaren Handlungsbedarf identifizieren. Insbesondere weise die Analyse "keine erheblichen Marktzugangshürden für die Schweiz im digitalen Bereich aus. Dies auch weil die neuen verbindlichen Regelungen generell für alle Anbieter und nicht nur für Anbieter aus Drittstaaten wie der Schweiz gelten."
Diese Feststellung bedeute jedoch nicht, dass die Schweiz nicht in einzelnen Bereichen, wie etwa der Plattformregulierung, aus eigenem Antrieb Massnahmen ergreifen könne, hält die Gruppe fest. Dafür seien die jeweiligen Fachämter zuständig.
Tatsächlich hat der Bundesrat unlängst die Regulierung grosser Internetplattformen angestossen. Google, Facebook, Youtube und Co. sollen transparenter werden, gegen Hasspostings vorgehen und ihren Usern mehr Rechte gewähren. Bei der Gesetzgebung orientiert sich der Bundesrat an der EU, wie Sie hier lesen können.
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