EU will künstliche Intelligenz regulieren
Die Europäische Union entwirft einen "AI Act", welcher den Umgang mit und den Einsatz von künstlicher Intelligenz regulieren soll. Diskriminierung und Einschränkungen von Grundrechten sollen vermieden werden.
Die Europäische Union erarbeitet derzeit ein Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz. Wie die Zeitung "Der Standard" schreibt, will die EU sich mit dem Gesetz "zu einem erstklassigen Zentrum für KI machen und sicherstellen, dass die KI auf den Menschen ausgerichtet und vertrauenswürdig ist".
Es soll also einerseits die Entwicklung neuer Systeme vorangetrieben und die Innovation gestärkt werden, damit die Union eine strategische Führungsrolle einnehmen kann. Andererseits soll ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen werden, um die Risiken für die Grundrechte von Menschen zu minimieren.
Risiken bestünden etwa darin, dass unzureichend programmierte Algorithmen dazu führen könnten, dass Nutzende aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft diskriminiert werden. Auch ist es möglich, dass Grundrechte eingeschränkt werden, etwa wenn es um die automatische Gesichtserkennung und damit verbundene Überwachungsmassnahmen geht.
Vier Risikostufen
Im Rahmen des AI Acts sollen vier verschiedene Risikolevels festgelegt werden: minimales Risiko, begrenztes Risiko, hohes Risiko und unannehmbares Risiko. Die Einteilung geschieht anhand der Anwendungszwecke. Laut EU-Kommission gelten zum Beispiel die kritische Infrastruktur, das Bildungssystem, der Arbeitsmarkt und die Strafverfolgung als Lebensbereiche, in denen künstliche Intelligenz ein hohes Risikopotenzial birgt.
Dort angewandte KI-Systeme sollen strikten Regeln unterworfen werden, um die algorithmische Blackbox aufzubrechen. So sollen sie zum Beispiel einer Risikobewertung unterzogen werden. Ausserdem müsse sichergestellt werden, dass die Datensätze, mit denen das System gespeist wird, von hoher Qualität sind.
Noch ein langer Weg
Am 6. Dezember 2022 präsentiert der EU-Rat seine Position zum Vorschlag der EU-Kommission. Anschliessend soll das EU-Parlament sich zum Vorschlag äusseren. Eine Einigung werde im ersten Quartal 2023 erwartet. Erst dann könnten die Trilogverhandlungen aller drei EU-Institutionen beginnen. Voraussichtlich 2025 müsste die Verordnung dann umgesetzt werden.
Ob auch die Schweiz einen "AI Act" ähnlich dem der EU entwickelt, ist offen. Derzeit fordert die Digitale Gesellschaft Schweiz ein anderes EU-Gesetz – den Digital Services Act – auch in der Schweiz einzuführen. Das Positionspapier hierzu sorgt jedoch für Kritik, auch von Mitgliederorganisationen der Digitalen Gesellschaft Schweiz, wie Sie hier nachlesen können.
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