"Digisanté"

Update: Nationalrat unterstützt 400 Millionen Franken schweres E-Health-Paket

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von Yannick Züllig und René Jaun und rja, lha, msc

Mit "Digisanté" will der Bundesrat die Digitalisierung des Gesundheitswesens angehen. Der Nationalrat unterstützt den für das Programm nötigen Verpflichtungskredit von 392 Millionen Franken und konkretisiert die zu erfüllenden Vorgaben.

(Source: Elnur - stock.adobe.com)
(Source: Elnur - stock.adobe.com)

Update vom 7.3.2024: "Digisanté" stösst im Nationalrat auf Zustimmung. Die grosse Kammer nahm den Verpflichtungskredit von 392 Millionen Franken zur Digitalisierung des Gesundheitswesens mit 127 zu 64 Stimmen an, wie die Parlamentsdienste berichten. Auch nahm er die von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vorgebrachten Vorschläge an. Dabei handelt es sich um Vorgaben zur Zielsetzung, zum Controlling und zum Einbezug der betroffenen Kreise. Ebenfalls angenommen hat er die Forderung einer jährlichen Berichterstattung ans Parlament. Wie schon in der Gesundheitskommission fand auch im Plenum der Vorschlag der Finanzkommission keine Mehrheit, wonach die im Rahmen des Programms geschaffenen Stellen innerhalb des EDI hätten kompensiert werden müssen.

Gegenwind wehte "Digisanté" aus der SVP-Fraktion entgegen, wie die Parlamentsdienste berichten. So verwies etwa der Zuger Nationalrat Thomas Aeschi auf die angeschlagenen Bundesfinanzen und forderte einen Nichteintretensbeschluss. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Update vom 26.02.2024:

Nationalratskommission konkretisiert Vorgaben für E-Health-Paket

Das Programm "Digisanté" stösst bei der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) auf Zustimmung. Wie die Parlamentsdienste mitteilen, stellt sich die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen hinter den Verpflichtungskredit über 391,7 Millionen Franken, mit dem der Bundesrat die Digitalisierung des Gesundheitswesens fördern will.

Allerdings formuliert die Kommission zusätzliche Vorgaben an den Verpflichtungskredit. So verlangt sie, die im Programm vorgesehenen Vorhaben entsprechend dem erwartbaren Nutzen für die Akteure und Patienten zu priorisieren. Die gesetzten Ziele sollen messbar sein und adäquat kontrolliert werden. Jährlich soll das Departement für das Innere (EDI) Bericht zum Projektverlauf erstatten.

Knapp (mit 13 zu 12 Stimmen) sprach sich die Kommission zudem dafür aus, im Bundesbeschluss festzuhalten, dass die Leistungen der Bundesverwaltung der gesamten Bevölkerung zugänglich sein müssen und insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geachtet werden soll.

Auf Ablehnung traf dagegen ein Antrag der nationalrätlichen Finanzkommission. Sie will sämtliche zusätzlichen Stellen, die im Rahmen des Programms "Digisanté" geschaffen werden, innerhalb des EDI kompensieren lassen. In der SGK-N erhielt dieser Antrag 17 Nein- zu 8 Ja-Stimmen. Bei einer solchen Kompensationspflicht wäre die Umsetzung des Programms gefährdet, da mehr Arbeiten extern vergeben werden müssten, somit weniger Mittel für Projekte zur Verfügung stünden und es zu grossen Verzögerungen kommen könnte, begründet sie den Entscheid.

In der Frühlingssession wird die Vorlage im Nationalrat beraten.

Originalmeldung vom 24.11.2023:

So will der Bundesrat das Gesundheitswesen digitalisieren

Der Bundesrat will die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens beschleunigen. Dazu verabschiedet er das Programm "Digisanté", wie er anlässlich seiner Sitzung vom 22. November mitteilt.

Digisanté umfasst rund 50 Vorhaben, welche unter anderem "die Effizienz des Gesundheitssystems, die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit" erhöhen sollen. Bereits Anfang April hatte Noch-Bundeskanzler Walter Turnherr die Entwicklung des Programms zu einem DTI-Schlüsselprojekt für die Bundesverwaltung erklärt.

Digisanté wurde vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeinsam mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) erarbeitet. Es hat eine Laufzeit von zehn Jahren (2025 bis 2034), umfasst rund 50 Vorhaben und ist in vier Pakete unterteilt:

  • Voraussetzungen für die digitale Transformation: Für einen lückenlosen Datenfluss zwischen den einzelnen Gesundheitseinrichtungen und von diesen zu Dritten (z. B. Bundesstellen) müssen die verschiedenen IT-Systeme miteinander kommunizieren können (interoperabel sein). Mit den Vorhaben im ersten Paket sollen die Grundlagen für diese Interoperabilität geschaffen werden.
  • Nationale Infrastruktur: Als Grundlage für das digitale Gesundheitswesen werden Basisbausteine für eine nationale Infrastruktur geschaffen. Sie ist die Grundlage für eine sichere Interoperabilität im digitalen Gesundheitswesen, auf der eine rasche Umsetzung neuer digitaler Gesundheitsdienste möglich wird. Sie sorgt dafür, dass die Akteure im gesamten Gesundheitsdatenraum einheitliche Basisleistungen wie Register, Schnittstellen und Anwendungen zur Gewährleistung des sicheren Datenaustausches nutzen können. 
  • Behördenleistungen digitalisieren: Um den Datenaustausch zwischen den Behörden und den Akteuren im Gesundheitswesen zu verbessern, müssen auch die Behördenleistungen digitalisiert und standardisiert werden. Dies etwa im Meldesystem für übertragbare Krankheiten oder mit dem Projekt zur Mehrfachnutzung von Daten in der Spitalstationären Gesundheitsversorgung (SpiGes).
  • Sekundärnutzung für Planung, Steuerung und Forschung: Das grosse Spektrum an relevanten Daten soll besser und effizienter genutzt werden können. Für die Forschung soll der Zugang zu Daten und die Analysemöglichkeiten verbessert werden, beispielsweise in Bereichen wie dem Krebsmonitoring oder mit dem Datenraum für gesundheitsbezogene Forschung.

Föderalistischer Ansatz

Der Plan des Bundesrats sieht vor, die föderalistischen Strukturen des Schweizer Gesundheitswesens zu berücksichtigen. Entsprechend soll sich der Bund nur dort einbringen, wo nationale Basis nötig ist, welche von Kantonen und Privatanbietern nicht geschaffen werden kann. Aufgrund dieser Basis falle es jedoch dann den unterschiedlichen Akteuren im Gesundheitswesen zu, ihre jeweiligen Dienstleistungen zu entwickeln, einzukaufen und effizient zu betreiben.

Es soll ein Netzwerk von IT-Systemen entstehen, die ihre Daten nahtlos austauschen können. Der Bund werde dabei einen regelmässigen Austausch der involvierten Akteure organisieren und damit die Koordination der unterschiedlichen Vorhaben unterstützen. Die IT-Systeme von Bund und Kantonen sollen ebenfalls Teil dieses Netzwerkes werden.

Kostenpunkt: 392 Millionen Franken

Für die Umsetzung des Programms beantragt der Bundesrat vom Parlament einen Verpflichtungskredit von 392 Millionen Franken. Mehr als die Hälfte der Mittel sollen für die Digitalisierung der Behördenleistungen ausgegeben werden (221 Millionen Franken).

Für die Nationale Infrastruktur sollen 76 Millionen Franken ausgegeben werden, für die Sekundärnutzung von Daten soll 39 Millionen Franken fliessen und mit 27 Millionen Franken sollen einheitliche Standards für das Gesundheitswesen geschafft werden.

Das Geschäft wird nun zunächst von der Finanzkommission und der Gesundheitskommission des Nationalrats behandelt, ehe es in den Ständerat geht. Falls das Parlament dem Verpflichtungskredit zustimmt, startet Digisanté im Jahr 2025.

Digisanté gehörte bereits am E-Health-Forum 2023 zu den Schwerpunktthemen. Dort präsentierten Vertreter des Bundes das noch nicht vollendete Programm dem Fachpublikum. Inhaltlich hat sich das Programm seitdem nicht gross verändert, jedoch wurde das Programm signifikant verlängert. Beim E-Health Forum man noch von einem 3 Jahre dauernden Programm aus, wie Sie hier nachlesen können.
 

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