Bundeskanzlei erarbeitet neue Strategie für Rechenzentren des Bundes
Die Bundesverwaltung richtet ihre Rechenzentrumsstrategie neu aus. Zwei Anforderungsstufen sollen den Betrieb gezielt weiterentwickeln und die digitale Souveränität der Bundesverwaltung stärken. Neue und renovierte Standorte sind ebenfalls Teil der Strategie.
Der Bundesrat hat Informationen über die neue Strategie für die "Rechenzentren der zivilen Bundesverwaltung" erhalten. Ziel ist es, den Betrieb der Rechenzentren (RZ) weiterzuentwickeln und stärker auf digitale Souveränität auszurichten, wie es in einer Mitteilung heisst.
Künftig unterscheidet die Bundesverwaltung zwischen zwei Anforderungsstufen: Die RZ-Stufe 3 entspreche dem Industriestandard und erlaube ergänzend die Nutzung externer, privater IT-Dienstleistungen. Für Anwendungen mit erhöhten Anforderungen kommt laut Mitteilung die RZ-Stufe 4 zum Einsatz. Diese adressiere insbesondere die Bereiche Informationsschutz, Verfügbarkeit sowie Qualitätssicherung. Die RZ-Stufe 4 muss zudem für einen digital souveränen Betrieb höhere Anforderungen erfüllen, wie es weiter heisst. Beide Stufen können innerhalb eines Rechenzentrums in unterschiedlichen Bereichen parallel betrieben werden.
Langfristig habe die Stufe 4 für den Bund jedoch Priorität, da mit der fortschreitenden digitalen Transformation der Bundesverwaltung auch der Bedarf an besonders sicheren und leistungsfähigen Rechenzentren zunimmt.
Im Zuge der neuen Strategie werden laut Mitteilung auch die RZ-Standorte weiterentwickelt:
- Das bestehende Rechenzentrum "Primus" in der Region Bern werde ab 2026 renoviert und durch den Neubau "Nubes" ersetzt.
- Der neue Standort "Comes" in Bern stehe für Anwendungen der Stufe 4 zur Verfügung.
- In der Ostschweiz sei mit "Navis" ein Nebenstandort für Anwendungen mit niedrigen Latenzanforderungen geplant, der nur bei Bedarf extern angemietet wird.
- Militärische Anlagen sollen als Nebenstandorte zivil mitgenutzt und zusätzliche Standorte für die langfristige Datensicherung geschaffen werden.
Die Strategie wurde unter der Leitung der Bundeskanzlei gemeinsam mit den Departementen erarbeitet und ist am 9. Juni 2025 in Kraft getreten, wie es weiter heisst.
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