Tätigkeitsbericht 2016/17 vorgelegt

EDÖB fordert Achtung der Grundrechte bei der digitalen Transformation

Uhr

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat seinen Tätigkeitsbericht 2016/17 vorgelegt. Schwerpunkte sind die Wahrung der Grundrechte durch die digitale Transformation, die Transparenz von IT-Dienstleistungen und die Revision des Datenschutzgesetzes. Der Datenschützer rechnet mit einer steigenden Arbeitslast.

(Quelle: zVg)
(Quelle: zVg)

In seinem Tätigkeitsbericht 2016/17 verlangt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), dass das Grundrecht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben auch bei der digitalen Transformation nicht vernachlässigt werden dürfen. Big Data, künstliche Intelligenz und Robotik bringen neue Chancen mit sich. Sie stellen aber auch eine besondere Herausforderung für die verfassungsmässigen Freiheitsrechte der Bürger dar, wie Adrian Lobsiger im neuen Bericht schreibt.

Lobsiger plädiert für einen "pragmatischen Datenschutz, der zuweilen auch unkonventionelle Wege gehen muss, um neuen rechtlichen und technischen Instrumenten zum Schutz der Privatsphäre und zur informationellen Selbstbestimmung Akzeptanz und Wirkung zu verleihen."

Einfluss auf Unternehmen und Behörden

Der EDÖB hat den Rechten der Bürger im Berichtszeitraum nach eigenen Angaben mehrfach Geltung verschafft. So habe Microsoft auf seine Empfehlungen hin die Angaben, welche Nutzerdaten bei Windows 10 erfasst werden, transparenter gestaltet. Swisscom passte seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäss den Empfehlungen des Datenschützers an. Kundendaten werden nur noch mit Einwilligung der Nutzer an Werbefirmen weitergegeben. Auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs (Swisspass), der Übermittlung von Personendaten an die USA und dem automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten war der EDÖB beratend tätig.

Besonderes Augenmerk legt der Datenschützer darauf, dass die Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz rasch verabschiedet wird. Das Gesetz soll eine Anpassung der Gesetzgebung an die neuen Technologien und die Verstärkung des Datenschutzes gewährleisten. Damit sind auch neue Instrumente und Befugnisse für den EDÖB gemeint, wie es im Bericht heisst. Der Bundesrat hat dazu im letzten Dezember einen Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die IT-Verbände swissICT und ICTswitzerland haben den entsprechenden Entwurf kritisiert.

Rückgang der Gesuche, Zunahme der Aufgaben

2016 sank die Zahl der Gesuche um Zugang zu Behördendaten nach dem Öffentlichkeitsgesetz leicht. Letztes Jahr gingen noch 551 Gesuche ein, im Vergleich zu 597 im Vorjahr. Die Zahl der beim EDÖB eingereichten Schlichtungsanträge stieg hingegen von 98 auf 149. Diese sollen in Zukunft in einem mündlichen Verfahren schneller behandelt werden. Ablehnend äusserst sich der Datenschützer über Versuche, den Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetztes einzuschränken.

Im Zuge der digitalen Transformation rechnen Bundesrat und EDÖB mit einem steigenden Mittelbedarf des Datenschützers. Die Digitalisierung wecke neue Erwartungen an den Datenschützer, die Privatsphäre der Nutzer besser zu schützen. Durch eine steigende Zahl von Big-Data-Projekten entstünden laufend neue Felder, die beaufsichtigt werden müssten. Zudem erfordere die Verarbeitung von Personendaten in der Cloud, dass der EDÖB seine Kontrollen rascher als früher durchführen muss. Diesen Herausforderungen versucht der Datenschützer mit einer Reorganisation seiner Behörde zu begegnen, wie er schon in einem Interview ankündigte.

Webcode
DPF8_47402