Massenüberwachung

Kabelaufklärung: Digitale Gesellschaft zieht vor Bundesgericht

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Das höchste Schweizer Gericht wird bald entscheiden müssen, ob überwachte Personen in der Schweiz einen rechtsstaatlichen Anspruch darauf haben, sich gegen die Massenüberwachung zu wehren. Die Digitale Gesellschaft geht vor Bundesgericht, um diese Frage zu klären.

(Source: PublicDomainPictures / Pixabay.de)
(Source: PublicDomainPictures / Pixabay.de)

Der Schweizer Geheimdienst überwacht den Datenverkehr zwischen der Schweiz und dem Rest der Welt und durchforstet ihn nach Suchbegriffen. Kritiker wollten das verhindern, doch im September 2017 trat das neue Nachrichtendienstgesetz in Kraft. Die Digitale Gesellschaft klagte dagegen und verlor vor dem Bundesverwaltungsgericht, wie Sie hier lesen können. Nun zog die Organisation den Entscheid vor das Bundesgericht.

"Mit seinem Urteil nimmt das Bundesverwaltungsgericht den überwachten Personen den rechtsstaatlichen Anspruch, sich gegen Massenüberwachung wehren zu dürfen", schreibt die Digitale Gesellschaft. Beschwerdeführer sind Serena Tinari (Recherchejournalistin und Präsidentin von investigativ.ch), Noëmi Landolt (Journalistin und Buchautorin), Marcel Bosonnet (Rechtsanwalt von Edward Snowden), Andre Meister (netzpolitik.org), Heiner Busch (Solidarité sans frontières) sowie Norbert Bollow und Erik Schönenberger von der Digitalen Gesellschaft.

Laut den Klägern verfügen überwachte Personen über kein richtiges Auskunftsrecht, da der Staat sie ja bereits überwacht. Es gebe bloss ein beschränktes Auskunftsrecht für Daten in einem geheimdienstlichen Informationssystem, nachdem diese zu einem Treffer führten und einer Person zugeordnet seien.

Das Verfahren ist Teil der strategischen Klagen der Digitalen Gesellschaft für Freiheitsrechte. Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ist auch eine Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz hängig, wie Sie hier lesen können.

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