Bundesrat macht langsamstes Internet ein bisschen schneller
Die gesetzlich geregelte Mindestgeschwindigkeit für das Surfen im Internet via Breitbandverbindung wird ab nächstem Jahr mehr als verdreifacht. Zur Grundversorgung gehört neu eine Downloadgeschwindigkeit von 10 Megabit pro Sekunde. Die Änderung soll vor allem Gebieten ohne Alternativangeboten zugute kommen.

Die Schweiz erhält neue Internet-Mindestgeschwindigkeiten. Wie das Bakom mitteilt, hat der Bundesrat am 30. Oktober entschieden, die im Rahmen der Grundversorgung festgelegten Breitband-Internetgeschwindigkeiten mehr als zu verdreifachen. Ab 1. Januar 2020 müssen Schweizern mindestens 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1 Megabit im Upload zur Verfügung stehen. Bisher waren es 3, beziehungsweise 0,3 Megabit pro Sekunde.
Wie es in der Mitteilung heisst, profitieren von der Massnahme vor allem Bürger, die in Gebieten leben, in denen keine alternativen Angebote erhältlich sind. Die schnellere Verbindung erhöhe die Möglichkeiten zur Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben der Betroffenen über das Internet und verbessere das gleichzeitige Nutzen von Onlinediensten in Mehrpersonenhaushalten.
Umsetzen muss den Entscheid die Swisscom, die seit der Liberalisierung des Fernmeldemarktes im Jahr 1998 den Grundversorgungsauftrag hat. Zuletzt wurde die Konzession 2017 erneuert, wie Sie hier lesen können. Die Konzession läuft bis 2022, schreibt das Bakom weiter.

Swisscom gründet Sparte für Videoüberwachung

KI-Suche listet betrügerische Telefonnummern

Trend Micro lanciert KI-basiertes SIEM

Allink ist neues Mitglied von Leading Swiss Agencies

Wie die Baulink AG mit Trend Micro ihre Cyberresilienz stärkt

Tribuna V4 – die effiziente und zukunftssichere Fachlösung für die Organe der Justiz

Alibaba Cloud lanciert besonders geschützte Plattform für KI-Entwicklung

US-Technologie dominiert zwei Drittel der Schweizer Firmen

EPFL-Forschende entwickeln Propaganda-Detektor für Telegram
