Bund nimmt ausländische Onlinehändler stärker in die Pflicht
Der Bundesrat hat seine Massnahmen gegenüber mehrwertsteuerpflichtigen Onlinehändlern aus dem Ausland verschärft. Händlern, die ihre Waren nicht deklarieren oder versteuern, droht ein Einfuhrverbot.
Seit 2019 müssen ausländische Onlinehändler Mehrwertsteuer für Kleinwarensendungen bezahlen. Diese Regelung gilt für alle Händler, die in der Schweiz einen Jahresumsatz von über 100'000 Franken machen. Nun ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass sich viele dieser Onlienhändler nicht als mehrwertsteuerpflichtig anmeldeten. Wie "Watson" unter Berufung auf "bzbasel.ch" berichtet, beschloss der Bundesrat darum neue Massnahmen.
So sollen Onlinehändler, die ihre Waren nicht versteuern oder deklarieren ein Einfuhrverbot erhalten. Zusätzlich könne der Bund Gegenstände vernichten und die Namen der Unternehmen zum Schutz der Kunden veröffentlichen lassen. "Die Massnahmen dürften jährlich schätzungsweise 75 bis 100 Millionen Franken in die Bundeskasse spülen", berichtet "Watson".
Fast jeder Onlinehändler in der Schweiz war bereits Opfer von Betrügern. Eine Umfrage von Crif und VSV zeigt die Höhe der Verlustbeträge und Massnahmen zur Betrugsbekämpfung auf. Mehr lesen Sie hier.
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