Gesetzesrevision angestossen

Bundesrat liebäugelt mit Opt-out-Regelung fürs EPD

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von René Jaun und skk

Um dem elektronischen Patientendossier zum Durchbruch zu verhelfen, lässt der Bundesrat dessen gesetzliche Grundlage überarbeiten. Er schlägt unter anderem vor, ein Opt-out-Modell für Patientinnen und Patienten zu prüfen. Zudem regelt er Kompetenzen und Finanzierung neu.

(Source: National Cancer Institute / unsplash)
(Source: National Cancer Institute / unsplash)

Der Bundesrat will dem elektronischen Patientendossier (EPD) Beine machen. Schon im August hatte er das Fehlen einer klaren Aufgaben- und Kompetenzaufteilung und einer nachhaltigen Finanzierung beklagt. Abhilfe soll eine Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) schaffen, die der Bundesrat am 27. April angestossen hat. Konkret hat er dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) den Auftrag erteilt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Klare Kompetenzen

Dem EDI gibt der Bundesrat eine Liste mit Eckwerten auf den Weg. Demnach soll das EPD künftig als Instrument der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gelten. Es stützt sich dafür neu zusätzlich auf Artikel 117 der Bundesverfassung, der den Bund ermächtigt, Vorschriften über die Kranken- und die Unfallversicherung zu erlassen. Damit werde dem Bund eine weitreichende Regelungskompetenz zukommen. Der Bundesrat merkt an, dass die Krankenkassen keinen Zugriff auf das EPD erhalten sollen.

Weiter sollen Finanzierungsfragen und Kompetenzen geregelt werden. Namentlich sollen die Kantone die Finanzierungsverantwortung für den Betrieb der Stammgemeinschaften übernehmen, während der Bund für die Kosten für die Weiterentwicklung aufkommt. Als Beispiel nennt der Bund die Einführung der eMedikation.

Opt-out-Regelung

Zwei Varianten soll das EDI bezüglich der Freiwilligkeit des EPD für Patientinnen und Patienten ausarbeiten. Der Bundesrat spricht sich hier für die Einführung eines Opt-out-Modells aus. Beim anderen Vorschlag würde die Freiwilligkeit (Opt-in) wie bis anhin belassen.

Verpflichtend wird das EPD jedoch für alle ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen. Aktuell sind nur neu zugelassene ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen.

Die weiteren Eckpunkte lauten

  • Forschende sollen Zugriff auf Daten das EPD haben, falls die Patientinnen und Patienten dazu einwilligen. Eine zentrale Ablage für dynamische Daten soll deren Bearbeitung vereinfachen.

  • Die Nutzung der technischen Infrastruktur des EPD soll für Zusatzdienste, wie beispielsweise die Überweisung von Patientinnen und Patienten an andere Gesundheitsfachpersonen, ermöglicht werden.

  • Es soll geklärt werden, wie eine künftige staatliche E-ID für den Zugang zum EPD genutzt werden kann.

Weiter erteilt der Bundesrat dem EDI den Auftrag, eine Vernehmlassungsvorlage für eine Übergangsfinanzierung des EPD auszuarbeiten. Mit der Gewährung von Finanzhilfen soll sichergestellt werden, dass die Finanzierung des EPD bis zur Gesetzesrevision garantiert sei.

Noch spielt das EPD in der Schweiz keine grosse Rolle. Laut Zahlen vom vergangenen Monat wurden landesweit erst 8000 EPDs eröffnet, 7000 davon in der Westschweiz. Mehr als die Hälfte der EPDs stammt aus Genf. Warum, lesen Sie hier.

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