Luzern ermöglicht E-Steuererklärung für juristische Personen
Der Kanton Luzern hat die Einreichung der Steuererklärung für juristische Personen vereinfacht. Die neue Dienstleistung "eFiling JP" ist seit dieser Woche für die Steuerperiode 2018 verfügbar. Das Vorgehen auf der Online-Plattform soll weitgehend dem von natürlichen Personen entsprechen.
Der Kanton Luzern hat nach eigenen Angaben als erster Deutschschweizer Kanton auch für juristische Personen die elektronische Steuererklärung vereinfacht. Die Online-Plattform "eFiling JP" ist laut der Luzerner Dienststelle Steuern seit dieser Woche für die Steuerperiode 2018 verfügbar.
Schon für die Steuerperiode 2016 führte der Kanton Luzern die papierlose Steuererklärung für natürliche Personen ein. Das eFiling-Verfahren für juristische Personen soll dem der natürlichen Personen weitgehend entsprechen. Dabei werde die Steuererklärung wie bisher mit der Steuererklärungssoftware ausgefüllt.
Wer seine Unterlagen elektronisch einreichen will, muss sich zuvor mit einem Zugangscode identifizieren. Dieser Code ist auf den Steuerunterlagen abgedruckt. Neu sollen nun auch die juristischen Personen ihre Steuererklärung inklusive Beilagen wie beispielsweise Jahresrechnung oder Lohnausweise verschlüsselt über das Internet versenden können.
Vorteile der elektronischen Steuererklärung
Mit den Worten: "kein Drucken, keine Unterschriften, kein Gang zum Briefkasten mehr", wirbt die Luzerner Dienststelle Steuern in einer Mitteilung für ihre neue Dienstleistung. Genauso würde die Luzerner Steuerbehörde von den wegfallenden Medienbrüchen, Porto- und Scanningkosten profitieren, heisst es weiter.
Das folgende Video zeigt am Beispiel der Steuererklärungen der natürlichen Personen die Funktionsweise des eFilings:
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