Startkosten von 182 Millionen Franken

E-ID soll ab 2026 verfügbar sein

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von René Jaun und tme

Der Bundesrat hat die Botschaft zum neuen E-ID-Gesetz verabschiedet. Er plant, die neue E-ID ab 2026 anzubieten und hat die dafür nötigen Vorarbeiten eingeleitet. In den ersten Jahren kosten Infrastruktur und Pilotprojekte 182 Millionen Franken. Ab 2029 fallen jährliche Betriebskosten von 25 Millionen Franken an.

(Source: Freepik / Freepik.com)
(Source: Freepik / Freepik.com)

Ab 2026 soll der Bund eine elektrische Identität (E-ID) anbieten. So plant es zumindest der Bundesrat, der die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E ID-Gesetz, BGEID) zuhanden des Parlaments verabschiedete. Den Entwurf für das Gesetz schickte er im Sommer 2022 in die Vernehmlassung.

In seiner Mitteilung fasst der Bundesrat die wichtigsten Eckwerte zur neuen E-ID noch einmal zusammen: Demnach sollen alle Personen, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen, eine E-ID beantragen können. Anders als im Entwurf vorgeschlagen, soll die E-ID nicht nur online, sondern auch in Passbüros ausgestellt werden können. Zu dieser Änderung habe man sich aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung entschieden, merkt der Bundesrat an.

Die Nutzung der E-ID soll freiwillig und kostenlos sein. Sie könne sowohl im Internet - zum Beispiel bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs - als auch in der physischen Welt - beispielsweise im Laden zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol - zum Einsatz kommen. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID zum Einsatz kommen kann, werden weiterhin analog angeboten. Gleichzeitig müssen alle Schweizer Behörden die E-ID als einen gültigen Identitätsnachweis akzeptieren, sofern sie elektronische Identitätsnachweise im Grundsatz zulassen.

Privacy by Design

Der Bund sei für die Herausgabe der E-ID verantwortlich und biete auch die für den Betrieb nötige Infrastruktur an, schreibt der Bundesrat weiter. Dazu gehört eine App, mit der Nutzerinnen und Nutzer die E-Id auf einem Smartphone speichern können. Diese App, hält der Bundesrat fest, solle auch Menschen mit Behinderung ohne Einschränkung zugänglich sein. Anders als in der Vernehmlassung vorgesehen, werden nicht die Kantone, sondern der Bund den Support für die Nutzerinnen und Nutzer erbringen.

Auch kantonale und kommunale Behörden sowie private sollen die staatliche E-ID-Infrastruktur nutzen können. Der Bund spricht hier von einem Ökosystem, in dem etwa Wohnsitzbestätigungen, Betriebsregisterauszüge, Diplome, Tickets oder Mitgliederausweise, digital auf dem Smartphone verwaltet werden könnten.

Schliesslich hebt der Bundesrat die Wichtigkeit des Datenschutzes hervor. Dazu verfolgt er den Ansatz der Self-Sovereign Identity. Gewährleistet werden soll der Datenschutz "erstens durch das System selber (Privacy by Design), zweitens durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) und drittens durch die ausschliessliche Speicherung der E-ID auf dem Smartphone der Nutzerin oder des Nutzers".

Um dem Prinzip der Datensparsamkeit Nachdruck zu verleihen, will der Bundesrat künftig öffentlich machen, wenn jemand mehr E-ID-Daten verlangt, als im konkreten Fall notwendig.

Betriebskosten von jährlich 25 Millionen Franken

Man habe die Vorarbeiten für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur bereits eingeleitet, schreibt der Bundesrat weiter. Damit soll der angedachte Zeitplan eingehalten werden können. Im Zeitraum 2023 bis 2028 rechnet der Bund mit Kosten in der Höhe von 182 Millionen Franken. Sie fliessen in die Entwicklung und den Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, die Ausgabe der E-ID und die Pilotprojekte. Die Betriebskosten ab 2029 werden mit rund 25 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt.

Ein erstes E-ID-Gesetz war in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 gescheitert. Im Gegensatz zur neuen Vorlage war darin vorgesehen gewesen, dass die E-ID nicht vom Bund, sondern von Privaten herausgegeben wird. Unmittelbar danach reichten alle im Bundeshaus vertretenen Fraktionen Vorstösse ein, die einen neuen Anlauf für die E-ID forderten, wie sie hier lesen können.

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